Was ist ein Jahreswagen?
Jahresautos sind, wie der Name es vermuten lässt, etwa ein Jahr alt. Damit ein Auto die Bezeichnung „Jahreswagen" bekommt, darf das Auto nicht länger als ein Jahr angemeldet ist. Sollte der Wagen einen Zeitraum von 12 Monaten zwischen der Erstzulassung und Herstellung überschreiten, steht dem Wagen die Angabe Jahresauto nicht zu.
Diese Wagen werden zum beträchtlichen Teil von Werksangestellten gefahren. Bei vielen Herstellern haben Werksangehörige die Option, einen Neuwagen mit großen Abschlägen zu kaufen. Gewöhnlicherweise fahren die Mitarbeiter eines Herstellers die Autos knapp ein Jahr und kaufen sich anschließend ein neues Modell der momentanen Serie.
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Sobald das Auto nicht mehr vom Werksangehörigen gefahren wird, kommt dieser in den Verkauf und wird als Jahresauto an Kunden weitergegeben. So besteht für den Kunden die Möglichkeit, ein nicht mal ein Jahr altes Auto zu kaufen, welches in einem optimalen Zustand ist, nur wenige Kilometer gefahren ist, über eine bestehende Garantie verfügt und der Wertverlust sich in Grenzen hält. Doch nicht nur Werksangehörige fahren solche Autos, auch als Dienstfahrzeugen werden diese Autos gerne verwendet. In der Regel sind diese Fahrzeuge aber ein paar Kilometer mehr gefahren, wenn Sie nach einem Jahr wieder verkauft werden.
Dabei machen beide Seiten, also sowohl Verkäufer aber auch Käufer, ein lukratives Geschäft. Der Händler erzielt so sehr geringe Verluste wie nur möglich, und der potenzielle Käufer bekommt viel für sein Geld. Der Verkäufer erhält einen guten Preis für das Auto, da er ihn gewissermaßen ohne Wertverluste abgeben kann, der Käufer bekommt für das Geld einen beinahe einen Neuwagen zum besten Preis.
Welche Rechte hat der Käufer?
Sollte ein Fahrzeug als Jahreswagen deklariert sein, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann liegt ein Fall von Sachmangel vor. Die festgelegten Beschaffenheit wurde nicht eingehalten. Ein Käufer kann dabei Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer geltend machen. Dabei stehen dem Käufer folgende Rechte zur Verfügung: Neulieferung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises und Schadenersatz.
Zwar lässt das Gesetz dem Kunden die freie Wahl neben einer Reparatur oder der Ersatzlieferung eines neuartigen Jahreswagens. Weil es sich hier allerdings gerade um einen irreparablen Makel handelt, scheidet ein Reparaturanspruch von Beginn an aus. Die Möglichkeit auf Neulieferung eines einheitlichen Jahreswagens ist dabei möglich. Voraussetzung ist nichtsdestominder, dass das PKW von einem Händler erworben wurde und auf dem freien Markt ausreichend Exemplare zugänglich sind.
Es existieren viele Benefits, die die jungen Fahrzeuge mitbringen. Der Preis ist im Vergleich zum typischen Neuwagen um ca. 20-30 % niedriger und besonders kostengünstig wird es noch, wenn es gerade ein Modell-Upgrade in der Wagenklasse gab oder jener bevorsteht. Obendrein ist jeder Hersteller dazu verpflichtet, eine Garantie von zwei Jahren zu gewähren.
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