Was tun bei einem Parkschaden?

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Schäden an Fahrzeugen während des Parkens passieren häufiger als man denkt. Das geht auch aus der Unfallforschung hervor, die davon ausgeht, dass nahezu jeder zweite der Versicherung gemeldete Schaden an abgestellten Fahrzeugen verursacht wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Schaden in einem Parkhaus auf dem Parkstreifen oder einem Parkplatz entstanden ist. Die Mehrzahl der Parkschäden entsteht beim Ein- und Ausparken. Überwiegend große und unübersichtliche Pkws sind an derartigen Schäden beteiligt. Häufig jedoch bemerken die Schadensverursacher nicht einmal, dass durch ihr Fahrverhalten ein Schaden entstanden ist. Ob Kratzer, Delle oder beschädigter Außenspiegel, meist handelt es sich um Bagatellschäden, bei denen glücklicherweise keine Personen zu Schaden kommen. Dennoch nerven diese Schäden und sind für die Beteiligten unangenehm. Hierbei ist es unerheblich, ob man den Schaden verursacht hat oder geschädigt wurde. Immer hat ein derartiger Vorfall mit Kosten zu tun. Kosten, die in den überwiegenden Fällen vom Versicherer übernommen werden. Vorausgesetzt, man hat die richtige Versicherung und der Schadenshergang ist eindeutig.

Doch wie verhält man sich richtig, wenn man an einem Parkschaden beteiligt ist? Sind die Beteiligten vor Ort, die Schuldfrage ist eindeutig und der Verursacher ist einsichtig, so lässt sich die Schadensregulierung meist problemlos klären. In derartigen Fällen reicht meist der Austausch der Versicherungs- und Kontaktdaten. Sind jedoch nicht alle Beteiligten vor Ort, sieht die Sachlage schon anders aus. Zunächst sollte der entstandene Schaden dokumentiert werden. Ist nur der Schadensverursacher zugegen, ist er verpflichtet, auf den Geschädigten zu warten. Erscheint dieser nicht in einem angemessenen Zeitraum zwischen 30 Minuten und zwei Stunden, so muss die Polizei gerufen werden. Wichtig ist es, am Unfallort auf die Polizei zu warten und den Parkschaden zur Anzeige zu bringen. Auf keinen Fall sollte man nur einen Zettel mit den Kontaktdaten an der Windschutzscheibe hinterlassen. Der Zettel könnte durch Wind und Regen weggeweht oder unleserlich werden. In diesem Fall könnte eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht die Folge sein.

Entdeckt man einen Parkschaden am eigenen Fahrzeug, so sollte man zunächst nach dem Verursacher Ausschau halten. Ist er zugegen, so reicht es häufig, Kontakt- und Versicherungsdaten auszutauschen. Im Zweifelsfall sollte auch hier die Polizei hinzugezogen werden. Kann der Verursacher vor Ort nicht ausfindig gemacht werden, so ist es nützlich, sich nach möglichen Zeugen umzusehen. Vielleicht sind ja auch andere Fahrzeuge beschädigt. Hilfreich kann auch die vielerorts vorhandene Kameraüberwachung von Parkplätzen oder Parkhäusern zu Ermittlung des Verursachers sein. Wichtig ist auch in diesem Fall die umfassende Dokumentation des Parkschadens (Fotos, Skizze). Nicht immer bemerkt der Verursacher den Schaden. Wenn sich der Verursacher nicht innerhalb von 24 Stunden meldet, so sollte bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt erstattet werden.

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